Als staatlich geprüfte und beeidigte Übersetzerin für Kirgisisch, Russisch, und Deutsch bin ich auf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und urkundengleichen Dokumenten in den genannten Sprachkombinationen spezialisiert. Die Übersetzungen werden nach der jeweils einschlägigen ISO-Transliterationsnorm angefertigt.
Die Honorargestaltung orientiert sich – wie im Justizbereich üblich – am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), insbesondere an § 11 (Honorar für Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher). Das JVEG dient dabei als rechtlicher Referenzrahmen; das konkrete Honorar richtet sich nach Textart, Umfang, Schwierigkeitsgrad und terminologischen Anforderungen des jeweiligen Dokuments.
Urkunden und gleichwertige Dokumente (z. B. gerichtliche Scheidungsbeschlüsse) werden zeilenbasiert nach dem Normzeilenprinzip (55 Anschläge einschließlich Leerzeichen) berechnet. Für juristisch oder inhaltlich komplexe Texte – etwa Anklageschriften, Anhörungsniederschriften, Urteile, Beschlüsse oder eidesstattliche Versicherungen – wird ein entsprechend erhöhtes Honorar angesetzt.
