Als staatlich geprüfte und beeidigte Übersetzerin für Kirgisisch, Russisch, und Deutsch bin ich hauptsächlich auf beglaubigte Übersetzungen von Urkunden (nach ISO-Norm) in den genannten Sprachen spezialisiert. Wie alle anderen orientiere ich mich hauptsächlich am Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), § 11 Honorar für Übersetzer und Dolmetscher sowie Justizangestellte, Zeugen und anderer Personen. Demnach kostet bei Urkunden und gleichwertigen Dokumenten (bspw. Scheidungsbeschlüsse) eine Normzeile mit 55 Anschlägen inkl. Leerzeichen in der Regel zwischen 1,30 Euro (Grundhonorar) und 3,00 Euro als erhöhtes Honorar für die Übersetzung schwieriger Texte wie zum Beispiel Anklageschrift, Anhörungsniederschrift, Urteil beziehungsweise Beschluss oder Eidesstattliche Versicherung.